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Aktuell: 17.02.2011
HAUPTSCHULE Die Regelungen für den Mittagsbetrieb wurden angepasst. Schüler können nach wie vor über Mittag nach Hause. Dazu gibt es eine Rückmeldung an die Schule.
Alternative A : Die Schüler bleiben über Mittag in der Schule und nehmen die Angebote der Mittagsschiene wahr. Damit liegt die Aufsichtspflicht bei der Schule.
Alternative B : Die Schüler nehmen nicht an der Mittagsschiene teil und verlassen das Schulgelände nach der 5. Stunde und kommen erst um 14 Uhr wieder zum Schulgelände zurück. Bei dieser Variante liegt die Aufsichtspflicht ( und damit auch die Haftung) bei den Eltern / Erziehungsberechtigten.
Diese Alternativen können für einzelne Wochentage (Mo-Do) individuell gewählt werden. Diese Wahl gilt dann bis zum Ende des Schuljahres als verbindlich.
Es besteht keine Pflicht, am Mittagessen im Vereinsraum teilzunehmen. Alternative hierzu ist das Bistro (Vorbestellungen in der großen Pause) oder ein selbst mitgebrachtes Vesper, das auch im Bistro eingenommen werden kann.
Die Teilnahme an der Studierzeit ist freiwillig. Es wird aber erwartet, dass die Hausaufgaben in jedem Fall erledigt werden, also z.B. in der Mittagspause zuhause oder nach Unterrichtsschluss. Für die Studierzeit sind drei Räume im Hauptschulgebäude reserviert, in denen die Schüler in Ruhe lernen können. Die Aufsicht wird von der AWO geleistet.
Schüler, die nicht an der Lernzeit teilnehmen, können sich im Foyer, im Bistro, im EDV2, im demnächst fertiggestellten Ruheraum, auf dem Schulhof und dienstags und donnerstags in der Sporthalle aufhalten.
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